Die Kirchenverwaltung St. Peter und Paul …

    … setzt sich seit 2019 zusammen aus (v.l.n.r)
    Jürgen Marx, Toni Osswald (Förderverein), Roland Hess, Sieglinde Blind (Pfarrzentrum), Gerhard Philipp, Anne Martin, Reinhold Gradl (Kirchenpfleger), Georg Engel

    Auf dem Bild fehlen: Manuela Friedauer (PGR-Vertretung), Thomas Osterried (KV-Vorstand)

    Was ist die Kirchenverwaltung?

    Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.

    Welche Aufgaben hat die Kirchenverwaltung?

    Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.

    Zusätzlich ist die Kirchenverwaltung zuständig für
    + Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume
    + Anerkennung der Jahresrechnung
    + Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen
    + Beantragung von Zuschüssen,
    + Beratung und Beschluss von durchzuführenden
    + Baumaßnahmen Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen.
    In unserer Pfarreiengemeinschaft werden viele Aufgaben in gegenseitiger Abstimmung der Kirchenverwaltungen oder auch durch den Verwaltungsleiter übernommen.

    Protokolle
    Archiv – Protokolle